Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Klage gegen die Quecksilberemissionen des Großkraftwerks Mannheim abgewiesen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am 28. Mai 2026 eine Klage des BUND Baden-Württemberg gegen die wasserrechtliche Erlaubnis für die Blöcke 6-8 des Großkraftwerks Mannheim abgewiesen. Die Klage wurde von ClientEarth unterstützt und richtete sich gegen die hohen Mengen an giftigem Quecksilber, die das Kraftwerk in den Rhein einleiten darf. Möglich ist das durch sehr schwache deutsche Grenzwerte, die Umwelt und Gesundheit von Menschen und Tieren unnötig gefährden.
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