
The episode discusses the impact of the Kreil ruling on women's service in the Bundeswehr, featuring insights from early witnesses and legal perspectives.
Seit Januar 2001 ist Frauen der Waffendienst erlaubt. Oberstabsgefreiter Gerrit Reichert spricht mit Zeitzeuginnen der ersten Stunde, Stabsfeldwebel Annett Selzer vom Logistikkommando der Bundeswehr in Erfurt und Hauptmann a.D. Sandy Kirchner, sowie Hauptmann Nils Birk vom ZMSBw über das Kreil-Urteil, das die Bundeswehr zweifellos veränderte. Vor genau 30 Jahren, 1996, klagte eine junge Frau aus Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Elektronikerin Tanja Kreil wollte nach Abschluss ihrer zivilen Ausbildung als Waffenelektronikerin zur Bundeswehr, wurde aber abgelehnt. Der Grund: als Angehörige einer Instandsetzungseinheit hätte sie Dienst an der Waffe leisten müssen, was Frauen laut Grundgesetz nicht erlaubt war. Denn im Artikel 12a, Absatz 4 hieß es, dass Frauen „unter keinen Umständen Dienst an der Waffe leisten“ dürfen. Tanja Kreil sah sich in ihrem Geschlecht diskriminiert und das Verwaltungsgericht Hannover wandte sich zur rechtlichen Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Grundgesetz wird geändert Der EuGH gab Tanja Kreil recht. In Folge wurde der Artikel 12a, Absatz 4 des Grundgesetzes insofern geändert, als…
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