
In dieser Episode diskutieren Niko Härting und Stefan Brink über Behördenhandeln, Datenschutzfolgenabschätzung und eine Entscheidung zur Videoüberwachung.
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um richtiges und um falsches Behördenhandeln. Zunächst sprechen wir 00:35) über das Fehlverhalten des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Im Vorfeld der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises für das Jahr 2025 ließ der BKM im Januar 2026 drei Buchhandlungen von der Preisträgerliste der Jury streichen. In einem Interview mit der ZEIT äußerte er dazu unter anderem: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Der hiergegen ans VG Berlin gerichtete Eilantrag hatte Erfolg, für die Bewertung „Extremisten“ existiere keine belastbare Tatsachengrundlage, sie verlasse den Rahmen des für amtliche Äußerungen geltenden Sachlichkeitsgebots. Sodann sprechen Niko und Stefan (10:00) über einen Leitfaden zur Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DS-GVO, Muster und Erläuterungen), zu dem der Europäische Datenschutzausschuss EDSA eine öffentliche Konsultation gestartet hat. Schließlich geht es (22:20) um eine Entscheidung des VG Ansbach vom 2.2.2026. Der Kläger begehrt ein aufsichtliches Tätigwerden des beklagten bayerischen Landesamts für…
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