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Follow the Rechtsstaat Folge 180
Jun 25, 2026
37m 24s
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| Date | Episode | Topics | Guests | Brands | Places | Keywords | Sponsor | Length | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6/25/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 180 | Dr. Stefan Brink stellt zu Beginn kurz sein neues Sachbuch „KI und die Zukunft unserer Gesellschaft: Künstliche Intelligenz verstehen“ vor, das er gemeinsam mit dem Künstler Florian Mehnert verfasst hat und das sich genau dieser Frage widmet. Ab Minute (03:48) sprechen Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink über die Apple-Sprachagentin „Siri AI“, die zunächst nicht auf den europäischen Markt kommen soll. Apple verweist insoweit auf den DMA (Digital Markets Act). Anschließend (10:52) ist der Einsatz von Bodycams bei der Polizei Thema. Der Polizeibeauftragte des Landes Berlin scheiterte vor dem VG Berlin mit seiner Forderung zur Einsichtnahme von Bodycam-Aufnahmen der Berliner Polizei (Urteil vom 16.06.2026 – VG 1 K 377/24 und VG 1 K 68/25). Zum Schluss (18:42) widmen sich Härting und Brink der BGH-Entscheidung vom 03.06.2026 – I ZR – zum Personenbeförderungsrecht. Ein für Uber tätiges Mietwagenunternehmen hatte gegen die in § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelte Rückkehrpflicht verstoßen. Diese verpflichtet Mietwagenunternehmen, nach Beendigung der Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren. Härting geht von der Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit dieser Norm aus und sieht darin ein Beispiel dafür, dass der BGH sich weigert, dem Bundesverfassungsgericht oder dem EuGH die entsprechenden Fragen vorzulegen. | 37m 24s | ||||||
| 6/18/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 179 | Habemus Papem! Ein neuer Bundesdatenschutzbeauftragter ist gefunden. Das ist zunächst ab Minute (01:55) Thema. Anschließend sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ab Minute (07:49) über die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung v. 4.6.2026, 10 A 2.25. Eine Journalistin und Historikerin forderte Zugang zu den Akten des BND zur Festnahme des NS-Verbrechers Adolf Eichmann in Argentinien. Das Bundeskanzleramt gab eine Sperrerklärung ab, welche nun gerichtlich bestätigt wurde. Auch nach 65 Jahren würde die Gefährdung der Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten und der Datenschutz eine vollständige Offenbarung der Akten verhindern. Ab Minute (19:16) geht es um eine Entscheidung des Europäischen Gerichts v. 3.6.2026 in der Rechtssache T-1078/23. Die Europäische Kommission ordnete Meta 2023 als Gatekeeper (,,Torwächter“) im Sinne des Digital Markets Act (DMA) für den Messenger-Dienst und den Market-Place ein. Konnte sich Meta gegen die Kommission erfolgreich vor dem EuG wehren? | 32m 07s | ||||||
| 6/12/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 178✨ | ExtremismusBeleidigung+4 | Stefan Brink | Meta Platforms | Heilbronn | BundeskanzlerBeleidigung+4 | — | 38m 42s | |
| 6/3/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 177✨ | digital violencefreedom of speech+3 | Prof. Frauke Rostalski | Uni KölnDeutscher Ethikrat+2 | — | digital violencefreedom of speech+5 | — | 33m 59s | |
| 5/29/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 176✨ | LöschkonzepteDatenschutz+3 | Dr. Stefan Brink | AppleMeta+4 | — | SiriWhatsApp+5 | — | 35m 56s | |
| 5/26/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 175✨ | autocratic opinion formationdata protection reform+3 | Stefan Brink | Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieBundesamt für Verfassungsschutz+3 | — | autocracydata protection+4 | — | 42m 24s | |
| 5/19/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 174✨ | KoalitionsvertragDatenschutz+3 | Dr. Stefan Brink | BundesdatenschutzbeauftragtenVG Berlin+2 | — | Baden-WürttembergDatenschutzbeauftragter+5 | — | 43m 18s | |
| 5/12/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 173✨ | MeinungsfreiheitRechtsstaat+3 | Prof. Hans-Jürgen Papier | Bundesverfassungsgericht | — | MeinungsfreiheitBundesverfassungsgericht+3 | — | 55m 54s | |
| 5/7/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 172✨ | BehördenhandelnDatenschutz+3 | Stefan Brink | Bundesregierung für Kultur und MedienVG Berlin+3 | — | BehördenhandelnDatenschutz+3 | — | 32m 24s | |
| 4/29/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 171✨ | digitale Gewaltstrafrechtlicher Schutz+5 | Dr. Brink | BundesjustizministeriumDSA | — | digitaler GewaltStrafrecht+5 | — | 35m 24s | |
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| 4/24/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 170✨ | BußgelderDatenschutz+3 | Stefan Brink | CNILIntersport+1 | FrankreichUK+3 | BußgeldCNIL+6 | — | 47m 45s | |
| 4/21/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 169✨ | InformationsfreiheitTransparenz+4 | Stefan Brink | VG KarlsruheBVerfG+5 | — | VG KarlsruheBVerfG+5 | — | 48m 48s | |
| 4/17/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 168✨ | IFG-ReformenInformationsfreiheit+4 | Dr. Stefan Brink | BILDOVG Koblenz+1 | — | IFG-ReformenInformationsfreiheit+4 | — | 39m 51s | |
| 4/14/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 167✨ | MeinungsfreiheitRechtsstaat+4 | Prof. Christoph Degenhart | BundesverfassungsgerichtBundesjustizministerin+1 | — | MeinungsfreiheitGrundgesetz+5 | — | 36m 12s | |
| 3/31/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 166✨ | Strafbarkeit von Porno-DeepfakesMeinungsfreiheit+4 | Dr. Marco Buschmann | OLG HammAG Hattingen+2 | — | Porno-DeepfakesStrafrecht+6 | — | 1h 27m 39s | |
| 3/26/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 165✨ | Künstliche IntelligenzRechtsanwalt+3 | Prof. Volker Römermann | Römermann AGHumboldt-Universität Berlin+1 | Bundesstaat New York | KI-ToolsSprachmodelle+3 | — | 45m 30s | |
| 3/20/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 164✨ | RechtsstaatFernunterrichtsschutzgesetz+5 | Stefan | BGHEuGH+7 | — | BGHFernUSG+6 | — | 50m 31s | |
| 3/12/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 163✨ | MeinungsfreiheitFernunterrichtsschutzgesetz+3 | Stefan Brink | Süddeutsche ZeitungMeinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen | — | MeinungsfreiheitFernUSG+5 | — | 46m 31s | |
| 3/6/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 162✨ | RechtsstaatDatenschutz+3 | Dr. Stefan Brink | Microsoft CopilotBILD-Zeitung+4 | — | SchabowskiOVG Münster+3 | — | 44m 03s | |
| 2/26/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 161 | Zunächst sprechen Dr. Stefan Brink und Carl Nowak ab Minute (01:41) über die vergeblichen Versuche einer Journalistin an die Kohl-Akten zu kommen, die im Besitz der Witwe Maike Kohl-Richter sind. Bedauerlicherweise ist es fast schon eine Gewohnheit in Deutschland, dass ausscheidende Regierungsmitglieder Akten nach Hause nehmen, statt diese an das Bundesarchiv zu übergeben. Lässt sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz eine Wiederbeschaffungspflicht von Behörden für ,,verlorene“ Akten ableiten? Anschließend (14:14) sprechen Stefan und Carl über eine Zunahme von Datenschutzeingaben von 2024 zu 2025 bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und beim niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten. Was könnten die Ursachen sein? Zum Abschluss ist ab Minute (30:00) eine EuGH-Entscheidung v. 29.1. C-291/24 zur Geldwäsche-Richtlinie der EU Thema. Hier ging es um die gesetzlichen Voraussetzungen im österreichischen Recht bezüglich der Verantwortlichkeit einer juristischen Person für Compliance Verstöße. Was hat diese Entscheidung wohl mit dem Datenschutz zau tun? | 42m 42s | ||||||
| 2/11/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 160 | Zu Beginn sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting anlässlich eines FAZ-Beitrags von Thorsten Frei über eine anstehende Novellierung des BND-Gesetzes. Bei Härting und Brink stößt dies auf „bürgerrechtlichen Unmut“. Sie erkennen zahlreiche Tabubrüche, wie beispielsweise die Abkehr vom Trennungsgebot, wonach Informationsbeschaffung und polizeiliche Befugnisse bei deutschen Nachrichtendiensten traditionell zu trennen sind. Ab Minute (02:05) nehmen die beiden kritisch zu dem Vorschlag Stellung, die Kontrollfunktion des Bundesnachrichtendienstes der Bundesdatenschutzbeauftragten zu entziehen. Vom Geheimdienst zur Transparenz: Ab Minute (17:55) besprechen Härting und Brink die EuGH-Entscheidung vom 15.1.2026 – C-129/24, bei der zahlreiche Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz gegen ein irisches Forstunternehmen ergangen sind. Das Forstunternehmen verweigerte die Auskunft, da die Anfragen alle unter Pseudonymen erfolgten. Darf das nationale Recht eine Identifikation bei Umweltinformationsanträgen verlangen? Zum Schluss wird ab Minute (28:51) die EuGH-Entscheidung vom 18.12.2025 – C-422/24 thematisiert. Fahrkartenkontrolleure wurden im Stockholmer ÖPNV mit Bodycams ausgestattet, Passagiere wurden hierüber nicht informiert. Auf Grundlage von Art. 13 DSGVO erließ die schwedische Aufsichtsbehörde daher ein Bußgeld. Handelt es sich wirklich um einen Fall des Art. 13 DSGVO oder ist vielmehr Art. 14 DSGVO (samt Ausnahmeregelungen in Absatz 5) einschlägig? | 44m 13s | ||||||
| 1/29/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 159 | Zunächst blicken Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ab Minute (00:41) nach Bayern, auf eine Anfechtungsklage vor dem VG Ansbach v. 2.11.2022 – AN 14 K 21.01431. Das bayrische Landesamt für Datenschutz hatte eine Verwarnung für einen besorgten Vater ausgesprochen. Dieser hatte Fotografien von Falschparkern auf dem Schulweg seiner Kinder aufgenommen und diese an die Polizei weitergeleitet. Nach Ansicht des VG Ansbach war die Verwarnung rechtswidrig, als Rechtsgrundlage kommt Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO in Betracht. Das LDA Bayern fordert nun die Erfüllung der Informationspflichten durch den Vater. Anschließend (18:47) sprechen die beiden über die vom Bundesjustizministerium geplante Vorratsdatenspeicherung. Prof. Härting ordnete das Gesetzgebungsvorhaben zunächst in die Historie aus bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des EuGHs zu vergangenen Versuchen einer Vorratsdatenspeicherung auf deutscher und europäischer Ebene ein. Ab Minute (29:35) erklärt Niko Härting, weshalb es sich bei dem Vorschlag um eine ,,Mogelpackung“ handelt. Ab Minute (33:53) thematisieren Härting und Brink die politischen Hintergründe. Zum Schluss (43:53) ist die unzureichende Berücksichtigung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern in dem Entwurf Thema. | 48m 46s | ||||||
| 1/23/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 158 | Happy Birthday! Das Informationsfreiheitsgesetz trat am 1.1.2006 in Kraft und feiert nun sein 20-jähriges Jubiläum. Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ziehen Bilanz über ein Gesetz, das einigen ein Dorn im Auge ist. Ab Minute (14:55) sprechen Härting und Brink anlässlich eines ZEIT-Beitrags von Eva Wolfangel über die „Post-Privacy-Debatte“. Datenschutz hat ein schlechtes Image. Warum ist die Bevölkerung weniger sensibel gegenüber Überwachung? Härting vermisst in der Debatte die Differenzierung zwischen Eingriffen in die Privatsphäre durch Private und Eingriffen des Staates. Zum Abschluss werten Brink und Härting ab Minute (30:13) kritisch die Entschließung der DSK vom 12.12.2025 zum Digital-Omnibus der Europäischen Kommission aus und können dem Papier sogar positive Aspekte entnehmen. | 43m 16s | ||||||
| 1/16/26 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 157 | Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht um sämtliche Spielarten der Datenverarbeitung. Zunächst sprechen wir (01:16) über die Weigerung der Bundesregierung, Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der LINKEN zu geben, ob deutsche Sicherheitsbehörden bei Datenhändlern Daten von Bürgern einkaufen. Die Bundesregierung „schließt nicht aus, dass der Bezug von personenbezogenen Daten von Datenhändlern im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen sein kann.“ Dies birgt jedoch zahlreiche rechtliche Probleme. Sodann geht es (21:15) um den Vorschlag des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle, der sich für die Einführung einer Klarnamenpflicht gegen Hass und Hetze im Internet ausgesprochen hat. "Um die Diskurskultur etwas zu rationalisieren, sollte es im Internet Pflicht werden, seinen Klarnamen zu benutzen", sagte Voßkuhle dem "Tagesspiegel". Er halte eine Klarnamenpflicht im Internet zwar für "nicht ganz einfach", ein solcher Schritt sei aber "verfassungsrechtlich zulässig". Richtig gut überlegt ist dieser Vorschlag aber wohl nicht. Schließlich geht es (29:05) um das Urteil des BGH vom 18. 12. 2025 - Az. I ZR 115/25. Informationen zum Beitragsverlauf eines privaten Krankenversicherungsvertrags stellen demnach nur dann personenbezogene Daten im Sinne von Art. 15 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar, „wenn sie mit einer bestimmten Person verknüpft sind, die Person also auf Grundlage der Informationen identifiziert ist oder (direkt oder indirekt) identifiziert werden kann“ – bloße Auswirkungen der Daten auf den Betroffenen reichen dafür gerade nicht. | 41m 41s | ||||||
| 12/30/25 | ![]() Follow the Rechtsstaat Folge 156 | Zum Jahresende präsentieren Niko Härting und Stefan Brink drei lobenswerte Gerichtsentscheidungen: Jedenfalls Niko Härting begrüßt eine konsequente Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg zum Verhältnis zwischen Datenschutz und Anwaltsgeheimnis. Informationen, die unter das Anwaltsgeheimnis fallen, sind bei Auskunftsanträgen nach Art. 15 DSGVO laut dieser Entscheidung tabu. (00:55) Keine Massenüberwachung durch die Hintertür: Vodafone hat sich beim Bundesverfassungsgericht per einstweiligem Anordnungsantrag erfolgreich gegen die Herausgabe von Millionen Nutzerdaten gewehrt. Dabei ging es um DNS-Server-Anfragen, die per einfachem Abhörbeschluss (§ 100a StPO) überwacht und ausgewertet werden sollten. (17:58) Der BGH hat sich in einer Deezer-Entscheidung noch einmal sehr grundsätzlich mit dem Begriff des immateriellen Schadens gemäß Art. 82 DSGVO befasst. Karlsruhe hält daran fest, dass es zwei Fallgruppen eines solchen Schadens gibt – den „Kontrollverlust“ und die „begründete Befürchtung des Missbrauchs“ sind die beiden Schlagworte. (31:01) | 47m 07s | ||||||
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