
Dr. Christian Rosinus analyzes the Mannesmann decision by the Bundesgerichtshof regarding executive bonuses and corporate governance.
Millionenprämien für den Vorstand – wenn Anerkennung zur Untreue wird Ein Konzern wird übernommen, das Management scheidet aus und zum Abschied fließen Sonderprämien in zweistelliger Millionenhöhe. Verdiente Anerkennung für ein Lebenswerk oder pflichtwidrige Verschwendung fremden Vermögens? Über diese und weitere Fragen hatte der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Übernahme der Mannesmann AG durch Vodafone zu entscheiden, damals die größte Unternehmensübernahme der Welt. In dieser Folge von „Case Closed" nimmt Dr. Christian Rosinus die Mannesmann-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 unter die Lupe. Rund 57 Millionen Euro an Anerkennungsprämien und Pensionsabgeltungen flossen an teils bereits ausgeschiedene Vorstandsmitglieder – für die Staatsanwaltschaft ein Fall von Untreue nach § 266 StGB zum Nachteil der Mannesmann AG. Das Landgericht Düsseldorf sprach zunächst frei - überwiegend, weil es die Pflichtverletzung nicht für „gravierend“ hielt. Der BGH hob dies auf und stellte klar: Für eine strafbare Untreue muss eine Pflichtverletzung bei unternehmerischen Entscheidungen nicht erst „gravierend“ sein. Das wirft die Frage auf, wie weit der…
Host: Dr. Christian Rosinus
Organizations: Mannesmann AG, Vodafone, Bundesgerichtshof, Landgericht Düsseldorf
Books & works: Case Closed
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