
Dr. Christian Rosinus discusses Verbandssanktionen and the implications of corporate fines in Germany.
Unternehmensstrafrecht „light“: Geldbußen in Millionenhöhe Deutschland kennt kein echtes Unternehmensstrafrecht. Und trotzdem kann schon das Fehlverhalten einer einzigen Führungskraft ein Unternehmen Millionen kosten – wie passt das zusammen? In der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z" widmet sich Dr. Christian Rosinus dem Thema Verbandssanktionen. Im Zentrum steht die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG, das zentrale Instrument zur Sanktionierung von Unternehmen, mit einem Ahndungsrahmen von bis zu 10 Millionen Euro bei Vorsatz und 5 Millionen Euro bei Fahrlässigkeit. Dr. Rosinus erklärt, wer überhaupt als Leitungsperson gilt, wann mehrere Bußen nebeneinander möglich sind und warum ausgerechnet § 130 OWiG als „Auffangnorm" für Unternehmen so gefährlich wird. Besonders im Fokus steht die geplante Reform – versteckt im Regierungsentwurf zur EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie vom 29. April 2026, der § 30 OWiG deliktsübergreifend neu fasst: 40 statt 10 Millionen Euro bei Vorsatz, 20 statt 5 bei Fahrlässigkeit. Dazu erstmals allgemeine Bemessungskriterien, die Compliance, Aufklärung und Wiedergutmachung ausdrücklich mildernd berücksichtigen. Was das konkret bedeutet…
Host: Dr. Christian Rosinus
Organizations: EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie, § 30 OWiG, § 130 OWiG
Places: Deutschland
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