
In dieser Episode wird die Entscheidung T 1851/16 des Europäischen Patentamts zur Schuhsohle mit Stoppeln und die damit verbundenen Klarheitseinwände im Prüfungsverfahren diskutiert.
In dieser Folge besprechen Fabian Haiböck und Michael Stadler die (etwas ältere) Entscheidung T 1851/16 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts, die eine Schuhsohle mit Stoppeln, insbesondere für Trekking- bzw. Wanderschuhe, betrifft. Am Beispiel des Prüfungsverfahrens wird besprochen, wie mangelnde Klarheit auch zu Neuheitseinwänden führen kann. Im Beschwerdeverfahren wird, jedoch auf Basis der alten Verfahrensordnung der Beschwerdekammern, ein Weg gefunden, die Klarheitseinwände auszuräumen und sich durch geschickte Änderung des Anspruchs ausreichend vom Stand der Technik abzugrenzen.
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