
Insights from recent episode analysis
Audience Interest
Podcast Focus
Publishing Consistency
Platform Reach
Insights are generated by CastFox AI using publicly available data, episode content, and proprietary models.
Most discussed topics
Brands & references
Total monthly reach
Estimated from 1 chart position in 1 market.
By chart position
- 🇨🇭CH · True Crime#623K to 10K
- Per-Episode Audience
Est. listeners per new episode within ~30 days
900 to 3K🎙 Daily cadence·786 episodes·Last published today - Monthly Reach
Unique listeners across all episodes (30 days)
3K to 10K🇨🇭100% - Active Followers
Loyal subscribers who consistently listen
1.2K to 4K
Market Insights
Platform Distribution
Reach across major podcast platforms, updated hourly
Total Followers
—
Total Plays
—
Total Reviews
—
* Data sourced directly from platform APIs and aggregated hourly across all major podcast directories.
On the show
From 18 epsHost
Recent guests
Recent episodes
#800 Causa Vincenz: Sistierung abgelehnt – Berufungsverhandlung mit angezogener Handbremse
Jun 25, 2026
15m 15s
#799 Auf dem Weg zur Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden
Jun 23, 2026
12m 59s
#798 Wer verurteilt, muss erklären: Was ein gutes Strafurteil ausmacht
Jun 16, 2026
26m 25s
#797 Am Obergericht Thurgau: Wie läuft eine Berufungsverhandlung ab?
Jun 11, 2026
24m 01s
#796 Ist unsere Justiz käuflich? Korruption in der Schweiz
Jun 9, 2026
14m 35s
Social Links & Contact
Official channels & resources
Official Website
Login
RSS Feed
Login
| Date | Episode | Topics | Guests | Brands | Places | Keywords | Sponsor | Length | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6/25/26 | ![]() #800 Causa Vincenz: Sistierung abgelehnt – Berufungsverhandlung mit angezogener Handbremse | Die Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz steht vor der Tür – doch in Lausanne ist noch eine Beschwerde hängig, die für das Verfahren erheblich werden könnte. Duri Bonin und Gregor Münch sprechen über den abgewiesenen Antrag auf Sistierung des Berufungsverfahrens, den offenen Bundesgerichtsentscheid zum Ausstand, mögliche Folgen für Einvernahmen und andere Verfahrenshandlungen sowie über das Beschleunigungsgebot als Schutzrecht der beschuldigten Person. Am Schluss geht der Blick zur StPO-Revision, digitalen Ermittlungsmethoden, künstlicher Intelligenz und Siegelung. Eine Folge über Sistierung, Waffengleichheit und Verteidigung unter Unsicherheit. | 15m 15s | ||||||
| 6/23/26 | ![]() #799 Auf dem Weg zur Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden | Wie läuft eine Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden in Stans ab? Duri Bonin erzählt Nina Langner von seiner Reise: knappe Zuganschlüsse, mit Google Maps ans falschen Ende des Areals, Stacheldraht, Hitze, ein aufgeheizter Einvernahmeraum – und dann eine sachliche, souveräne Befragung mit guter Belehrung und offenen Fragen. Daraus entsteht ein anschaulicher Blick auf Strafverfolgung ausserhalb des Zürcher Alltags. Eine Folge über Einvernahmen, kantonale Unterschiede, anwaltliche Vorbereitung und kulinarische Vorlieben. | 12m 59s | ||||||
| 6/16/26 | ![]() #798 Wer verurteilt, muss erklären: Was ein gutes Strafurteil ausmacht | Ein Strafurteil ist kein literarisches Werk und kein moralischer Kommentar zur Welt. Es ist die schärfste zivilisierte Antwort des Staates auf menschliches Verhalten. Duri Bonin fragt, woran man ein gutes Strafurteil erkennt: am fairen Verfahren, am Anklagegrundsatz, an sauberer Sachverhaltsfeststellung, präziser Beweiswürdigung, redlichem Umgang mit Zweifeln, nachvollziehbarer Subsumption und begründeter Strafzumessung. Entscheidend ist nicht, ob ein Urteil Eindruck macht, sondern ob man den Weg zum Ergebnis versteht. Eine Folge über Urteilsqualität, Strafverteidigung und rechtsstaatliche Kontrolle. | 26m 25s | ||||||
| 6/11/26 | ![]() #797 Am Obergericht Thurgau: Wie läuft eine Berufungsverhandlung ab?✨ | BerufungsverhandlungGerichtskultur+3 | Nina | Obergericht Thurgau | Frauenfeld | BerufungsverhandlungObergericht Thurgau+3 | — | 24m 01s | |
| 6/9/26 | ![]() #796 Ist unsere Justiz käuflich? Korruption in der Schweiz✨ | KorruptionJustizlöhne+3 | Nina | — | Schweiz | KorruptionJustiz+5 | — | 14m 35s | |
| 6/3/26 | ![]() #795 Was verdient die Zürcher Justiz? Löhne, Status und Freiheit✨ | Zürcher JustizLöhne+3 | Nina Langner | Zürcher JustizAnwaltskanzlei | USA | Zürcher JustizLöhne+5 | — | 18m 59s | |
| 5/26/26 | ![]() #794 Causa Vincenz: Einzelfall-Akkreditierung für die Berufungsverhandlung✨ | GerichtsöffentlichkeitMedienakkreditierung+3 | Gregi Münch | Obergericht Zürich | — | MedienakkreditierungGerichtssaal+6 | — | 14m 06s | |
| 5/19/26 | ![]() #793 Macht Geld unfrei? Strafverteidigung und der Preis der Unabhängigkeit (Letters to a Young Lawyer 9)✨ | GeldUnabhängigkeit+4 | Nina Langner | Don’t Limit Your Options by Making a Lot of Money | SchweizRechtsstaat | GeldUnabhängigkeit+5 | — | 27m 06s | |
| 5/13/26 | ![]() #792 Was passiert, wenn ein Strafverteidiger erstmals die Zelle betritt? Vertrauen vor der ersten Einvernahme✨ | StrafverteidigungHaft+4 | Frank Renold | — | — | StrafverteidigungHaftschock+8 | — | 49m 20s | |
| 5/6/26 | ![]() #791 Massgeschneiderte Strafverteidigung: Don’t Follow Off-the-Rack Advice (Letters to a Young Lawyer 8)✨ | StrafverteidigungRechtsstaat+3 | Nina Langner | — | — | StrafverteidigungRatschläge+3 | — | 40m 13s | |
Want analysis for the episodes below?Free for Pro Submit a request, we'll have your selected episodes analyzed within an hour. Free, at no cost to you, for Pro users. | |||||||||
| 4/30/26 | ![]() #790 Noma-Skandal und René Redzepi: Wo endet Küchendruck, wo beginnt Missbrauch?✨ | KüchenkulturMissbrauch+4 | Flurin Capaul | NomaThe World’s 50 Best Restaurants+1 | Kopenhagen | NomaRené Redzepi+6 | — | 34m 31s | |
| 4/28/26 | ![]() #789 Nicht mittrotten im Strafverfahren: Don’t Have Deathbed Regrets (Letters to a Young Lawyer 7)✨ | decision makingcriminal law+3 | Nina Langner | — | — | criminal lawdecision making+4 | — | 33m 20s | |
| 4/23/26 | ![]() #788 Echte Begegnung statt Bildschirm: Frank Renold und Duri Bonin über Zuhören, Verhandlung und Verteidigung✨ | ZuhörenVerhandlung+4 | Frank Renold | — | — | ZuhörenVerhandlung+5 | — | 35m 09s | |
| 4/21/26 | ![]() #787 Mach nicht einfach das, worin du am besten bist: Strafverteidigung, Talent, Prestige (Letters to a Young Lawyer 6)✨ | career advicelaw+3 | Nina Langner | — | — | criminal defensecareer choices+3 | — | 32m 58s | |
| 4/15/26 | ![]() #786 Causa Vincenz: Bekommt «Auf dem Weg als Anwält:in» Medienzugang zum Gerichtssaal?✨ | GerichtsverfahrenMedienzugang+3 | Gregor Münch | Causa VincenzRaiffeisen+3 | — | MedienzugangGerichtssaal+3 | — | 7m 26s | |
| 4/13/26 | ![]() #785 KI im Kanzleialltag: Schweizer Legal AI für Anwälte und Juristen✨ | Legal AISwiss startup+4 | Gregor MünchDaniel Brugger | Sereos | — | Legal AISereos+5 | — | 11m 15s | |
| 4/12/26 | ![]() #784 Causa Vincenz / Inside Paradeplatz: Obergericht hebt Einstellung auf – Lukas Hässig muss angeklagt werden✨ | legal decisioncourt ruling+3 | — | Obergericht ZürichInside Paradeplatz+1 | — | ObergerichtLukas Hässig+5 | — | 30m 46s | |
| 4/9/26 | ![]() #783 StPO 197: Wann darf der Staat mit Zwangsmassnahmen in dein Leben eingreifen?✨ | state interventionlaw enforcement+3 | Gregor Münch | Art. 197 StPO | — | state interventionlaw enforcement+3 | — | 16m 01s | |
| 4/7/26 | ![]() #782 Wähle deine Feinde gut: Have a Good Enemies’ List (Letters to a Young Lawyer 5)✨ | lawenemies+3 | Nina Langner | Letters to a Young Lawyer | — | lawyerenemies list+3 | — | 23m 58s | |
| 4/1/26 | ![]() #781 StPO 196: Was ist eine Zwangsmassnahme?✨ | ZwangsmassnahmenStrafprozessordnung+3 | — | StPOArt. 196 StPO | — | ZwangsmassnahmeStrafprozessordnung+3 | — | 11m 16s | |
| 3/26/26 | ![]() #780 Wie viel Nähe braucht gute Strafverteidigung? Live the Passion of Your Times (Letters to a Young Lawyer 4)✨ | StrafverteidigungLeidenschaft im Beruf+3 | Nina Langner | Letters to a Young Lawyer | — | StrafverteidigungLeidenschaft+3 | — | 24m 38s | |
| 3/24/26 | ![]() #779 Vergewaltigungsprozess in Chur: Bundesgericht stoppt Berufungsverhandlung in letzter Minute | In dieser Folge sprechen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch über das Urteil 7B_209/2026 des Bundesgerichts vom 13. März 2026. Ausgangspunkt ist ein Berufungsverfahren nach einer erstinstanzlichen Verurteilung wegen Sexualdelikten. Das Obergericht Chur setzte die Berufungsverhandlung auf zwei Tage im März 2026 an, ohne diese Termine vorgängig mit der notwendigen Wahlverteidigerin abzusprechen, also mit der vom Beschuldigten gewählten Anwältin in einem Fall, in dem eine Verteidigung gesetzlich zwingend ist. Genau an diesen Tagen war sie jedoch in einem anderen Strafverfahren bereits von der Bundesanwaltschaft vorgeladen. Das Obergericht wies das Verschiebungsgesuch trotzdem ab. Der Fall wirft damit eine Kernfrage des fairen Strafverfahrens auf: Reicht es, wenn an einer Berufungsverhandlung einfach «irgendeine» Verteidigung anwesend ist, oder schützt das Recht auf Verteidigung mehr, nämlich die tatsächliche Möglichkeit, sich durch die eigene Vertrauensverteidigung vertreten zu lassen? Das Bundesgericht beantwortet diese Frage klar zugunsten der Verteidigungsrechte. Es hält fest, dass es nicht nur um die formelle Anwesenheit einer anwaltlichen Vertretung geht, sondern um den konkreten Anspruch des Beschuldigten, sich durch die von ihm gewählte und mit dem Fall seit langem befasste Anwältin verteidigen zu lassen. Zunächst klärt das Bundesgericht eine prozessrechtlich heikle Vorfrage: Darf ein solcher Entscheid überhaupt sofort angefochten werden? Die Abweisung eines Verschiebungsgesuchs ist kein Endentscheid, sondern ein Zwischenentscheid, also ein verfahrensleitender Entscheid vor dem Abschluss des Strafverfahrens. Solche Entscheide sind nur ausnahmsweise direkt beim Bundesgericht anfechtbar. Voraussetzung ist ein nicht wiedergutzumachender rechtlicher Nachteil, also ein Rechtsverlust, der sich später nicht mehr vollständig beheben lässt. Das bejaht das Bundesgericht hier: Muss der Beschuldigte die Berufungsverhandlung ohne seine bisherige Vertrauensverteidigerin führen, obwohl diese nachweislich verhindert ist, kann dieser Nachteil später kaum mehr geheilt werden. In der Sache selbst präzisiert das Bundesgericht den Massstab für die Terminansetzung. Die Verfahrensleitung muss die Abkömmlichkeit der Verteidigung angemessen berücksichtigen. Das heisst nicht, dass sich das Gericht vollständig nach den Kalendern der Beteiligten richten muss. Wird ein Termin aber ohne vorgängige Absprache angesetzt und sofort danach eine belegte Terminkollision geltend gemacht, spricht das grundsätzlich für einen wichtigen Grund zur Verschiebung. Das Bundesgericht erinnert zudem daran, dass eine Verhinderung nicht nur bei objektiver, sondern auch bei subjektiver Unmöglichkeit vorliegen kann. Ebenso deutlich verwirft es die Vorstellung, man könne das Problem einfach durch Stellvertretung lösen. Eine Substitution mag in manchen Konstellationen möglich sein, hier aber nicht: Vertrauensverhältnis, Verteidigungsstrategie, erheblicher Aktenumfang und mediale Aufmerksamkeit sprachen dagegen. Auch das Beschleunigungsgebot rechtfertigt keinen anderen Entscheid. Verfahrensökonomie ist wichtig, darf aber Verteidigungsrechte nicht aushöhlen. Für die Praxis ist das Urteil deshalb bedeutsam, weil es die Stellung der notwendigen Wahlverteidigung stärkt und klarstellt: Ein Strafverfahren darf nicht bloss schnell sein, sondern muss vor allem fair bleiben. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. | 23m 18s | ||||||
| 3/20/26 | ![]() #778 Causa Vincenz / Inside Paradeplatz: Darf die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen Hässig einstellen? | In dieser vorläufig letzten Folge zum Nebenstrang der Causa Vincenz geht es noch einmal um das Strafverfahren wegen möglicher Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG) gegen Lukas Hässig, den Herausgeber von Inside Paradeplatz. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Verfahren gemäss Medienberichten am 8. Dezember 2025 eingestellt. Gegen diese Einstellungsverfügung ist ebenfalls gemäss Medienberichten Beschwerde erhoben worden. Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, analysiert, was das juristisch bedeutet. Zuerst geht er der Frage nach, wann die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung einstellen darf? Die Verfahrenseinstellung nach Art. 319 StPO ist nur in klaren Fällen zulässig, also dann, wenn die Straflosigkeit rechtlich und tatsächlich eindeutig ist. Die Staatsanwaltschaft darf sich nicht an die Stelle des Gerichts setzen; sie ist nicht dazu da, in Zweifelsfällen selber zu entscheiden, was Recht und was Unrecht ist. Wenn Zweifel bestehen, muss grundsätzlich das Gericht entscheiden. Es greift der zentrale Grundsatz: in dubio pro duriore. Duri geht der weiteren Frage nach, wer gegen eine Einstellungsverfügung Beschwerde einreichen darf? Beschwerdeberechtigt ist nicht einfach „irgendwer“, sondern insbesondere die Person, die durch die mutmassliche Straftat in ihren Rechten betroffen ist und sich im Verfahren konstituiert hat (Privatkläger). Dies führt zur dritten Frage: Was prüft das Obergericht bei einer Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung? Die III. Strafkammer des Zürcher Obergerichts prüft nicht, ob Lukas Hässig sicher schuldig ist. Die Beschwerdeinstanz prüft "nur", ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen durfte. Die Frage lautet also nicht: „Reicht das für eine Verurteilung?“ Die Frage lautet: „Ist die Sache schon so klar, dass eine Einstellung zulässig ist?“ Das ist ein tieferer Prüfungsstandard. Die Schwelle ist niedriger als bei einer Verurteilung. Als vierte Frage überlegt Duri, was wohl in der Beschwerde konkret geltend gemacht wird. Die Beschwerde soll sich auf eine sogenannte Quellenanalyse stützen. Diese vergleicht die vier Artikel von Inside Paradeplatz mit einem vertraulichen Compliance Memorandum der Bank Julius Bär und kommt dabei zum Schluss, es bestehe eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass Lukas Hässig dieses Memorandum in irgendeiner Form vorlag. Sie führt zur Frage, was eine Quellenanalyse juristisch beweisen kann – und was nicht. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. | 13m 05s | ||||||
| 3/19/26 | ![]() #777 Causa Vincenz / Inside Paradeplatz: Hausdurchsuchung, Siegelung – ZMG verweigert Entsiegelung | In dieser Folge erzählt Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, was nach den Obergerichtsentscheiden, im juristisch heiklen Nebenast der Causa Vincenz/Stocker passiert ist: Hausdurchsuchung bei Lukas Hässig und Inside Paradeplatz, Siegelung (Versiegelung) der Datenträger – und dann der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts (ZMG) Zürich. Was ist passiert? - Nach dem "Befehl" des Obergerichts aus den Verfahren um die Sistierungen und die Rechtsverzögerung ordnet die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung (Zwangsmassnahme: Durchsuchen und Sicherstellen) an. - Am 3. Juni 2025 wird das Büro von Inside Paradeplatz durchsucht. Hässig verlangt die Siegelung. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft darf die Geräte und Unterlagen nicht einfach auswerten. - Die Staatsanwaltschaft stellt beim ZMG ein Entsiegelungsgesuch (Antrag, die Siegelung aufzuheben). Sie will die Datenträger und Unterlagen auswerten. Und dann kommt der ZMG-Entscheid (2. Juli 2025): Das ZMG weist das Entsiegelungsgesuch vollumfänglich ab. Das ist aussergewöhnlich. In Entsiegelungsverfahren reicht schon ein relativ tiefer Tatverdacht, weil man gerade erst durch die Auswertung Klarheit gewinnen will. Das ZMG sagt dazu sinngemäss: Es gibt nicht einmal ansatzweise einen hinreichenden Tatverdacht, der diesen Eingriff rechtfertigen würde. Besonders kritisch beurteilt das Gericht die Verdachtsbasis: den bankinternen Untersuchungsbericht von Julius Bär. Aus Sicht des ZMG ist das als Grundlage zu schwach: stark geschwärzt, ohne Beilagen, und wegen der Entstehung im Auftrag der Bank nicht unabhängig. Und das ZMG geht noch weiter: Selbst wenn man den Tatverdacht anders sehen würde, sei es „offenkundig falsch“, Strafverfolgungsinteressen automatisch höher zu gewichten als eine gewissenhafte journalistische Arbeit – wenn durch die Publikation mutmasslich schwere Missstände in der Finanzwelt sichtbar werden. Damit betont das ZMG Medienfreiheit (Art. 17 BV / Art. 10 EMRK) und Verhältnismässigkeit (Eingriffe nur, wenn nötig und zumutbar). Warum wirkt das wie ein Widerspruch zum Obergericht? Duri legt den Finger auf die Spannung: Das Obergericht Zürich hat – angetrieben durch die Beschwerde des Privatklägers Stocker – die Pflicht zur Strafverfolgung betont und das Verfahren vorangetrieben, ohne sich vertieft auf die Medienfreiheit einzulassen. Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) setzt dem im Entsiegelungsentscheid eine andere Logik entgegen: Es betont die rechtsstaatlichen Schranken, verneint den hinreichenden Tatverdacht als Grundlage für den Eingriff und macht zusätzlich klar, dass eine Entsiegelung in diesem Kontext auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit und Medienfreiheit kaum zu rechtfertigen wäre. Damit steht der Fall exemplarisch für eine Kollision zweier Rechtsgüter: Strafanspruch und Legalitätsprinzip auf der einen Seite, Grundrechtsschutz (Medienfreiheit/Quellenschutz) und Verhältnismässigkeit auf der anderen. Beide Gerichte handeln innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags – das Obergericht als Beschwerdeinstanz, die Verfahren überhaupt in Gang hält, das ZMG als Kontrollinstanz für Zwangsmassnahmen im Ermittlungsverfahren. Trotzdem bleibt es speziell, dass sie sich bei zentralen Punkten – vor allem beim Tatverdacht als Schwelle für den Eingriff – so deutlich auseinander bewegen. Für die Zukunft wirft das Fragen auf: Wie hoch ist das Risiko für investigativ tätige Medienschaffende unter Art. 47 BankG? Und braucht es irgendwann eine Klärung durch höhere Gerichte oder den Gesetzgeber, damit diese Bruchlinien nicht jedes Mal neu aufbrechen? Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. | 22m 14s | ||||||
| 3/18/26 | ![]() #776 Causa Vincenz / Inside Paradeplatz: Rechtsverzögerung – Stocker erzwingt Ermittlungen gegen Hässig | In dieser Folge berichtet der Strafverteidiger Duri Bonin über die nächste Eskalationsstufe im Bankgeheimnis-Verfahren gegen Lukas Hässig: Beat Stocker erhebt eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung/Rechtsverweigerung (die Behörde handelt zu langsam) – und bekommt vom Obergericht erneut Recht. Nach dem obergerichtlichen „Marschbefehl“ aus dem Frühjahr 2024 hätte die Staatsanwaltschaft zügig weiterermitteln müssen. Stocker interveniert mehrfach: Er bestätigt seine Stellung als Privatkläger (betroffene Person mit Parteirechten), verlangt Akteneinsicht (Einsicht in die neuen Akten) und fragt nach dem Verfahrensstand. Über Monate bleibt vieles unbeantwortet oder vage. Erst am 15. Oktober 2024 eröffnet die Staatsanwaltschaft formell die Untersuchung gegen Hässig als beschuldigte Person wegen Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG (Weiteroffenbaren von Bankgeheimnissen durch Dritte). Danach folgt erneut Stillstand: Ein Ermittlungsauftrag an die Kantonspolizei (inkl. Hausdurchsuchungsvorbereitung und Datenträgerauswertung) wird erst Anfang 2025 erteilt. Akteneinsicht wird mit Verweis auf den pendenten Auftrag verweigert. Stocker macht geltend, dass angesichts des Verjährungsrisikos (Tatzeit 2016) nicht jahrelang „gewartet“ werden dürfe – und erhebt im März 2025 Beschwerde wegen Rechtsverzögerung. Das Obergericht hält fest, was im Strafprozess zentral ist: Unzulässige Verzögerung liegt vor, wenn ohne stichhaltige Gründe über längere Zeit keine Prozesshandlungen vorgenommen werden. Überlastung oder Organisation erklären vieles, rechtfertigen aber eine Rechtsverzögerung nicht. Ergebnis: Die Beschwerde wird gutgeheissen, die Rechtsverzögerung wird ausdrücklich festgestellt, und die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, unverzüglich weiter zu ermitteln und das Verfahren ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss zu bringen. Darum geht es in dieser Episode - Was eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung ist (zu langsame Verfahrensführung) - Welche Schritte Beat Stocker vor der Beschwerde unternimmt (Nachfragen, Akteneinsicht, Interventionen) - Warum das Obergericht die Verzögerungen als unzulässig qualifiziert - Welche Pflichten die Staatsanwaltschaft trotz Arbeitslast hat (Beschleunigungsgebot) - Das praktische Gewicht von Ermittlungsaufträgen, Hausdurchsuchung und Entsiegelung In der nächsten Folge schauen wir an, ob es tatsächlich zu einer Hausdurchsuchung gekommen ist – und was danach prozessual passiert (Sicherstellung, Siegelung/Entsiegelung, Auswertung der Datenträger, Zwangsmassnahmengericht). Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. | 9m 16s | ||||||
Showing 25 of 771
Sponsor Intelligence
Sign in to see which brands sponsor this podcast, their ad offers, and promo codes.
Chart Positions
1 placement across 1 market.
Chart Positions
1 placement across 1 market.
