
Insights from recent episode analysis
Audience Interest
Podcast Focus
Publishing Consistency
Platform Reach
Insights are generated by CastFox AI using publicly available data, episode content, and proprietary models.
Most discussed topics
Brands & references
Est. Listeners
Insufficient chart data. Estimates will improve as the show charts.
- Per-Episode Audience
Est. listeners per new episode within ~30 days
N/A🎙 Daily cadence·225 episodes·Last published 2d ago - Monthly Reach
Unique listeners across all episodes (30 days)
N/A - Active Followers
Loyal subscribers who consistently listen
N/A
Market Insights
Platform Distribution
Reach across major podcast platforms, updated hourly
Total Followers
—
Total Plays
—
Total Reviews
—
* Data sourced directly from platform APIs and aggregated hourly across all major podcast directories.
On the show
From 10 epsHosts
Recent guests
Recent episodes
Die Anrede („Herr“ oder „Frau“) und der Grundsatz der Datenminimierung
Jun 22, 2026
Unknown duration
Neues zum Data Act: Noch immer nicht Datenschutzrecht, aber relevant für den Datenschutz
Jun 9, 2026
30m 54s
10 Jahre DSGVO: Fortschritt oder Hemmnis?
Jun 1, 2026
46m 59s
Videoüberwachung: Softwarebasierte Ausblendung genügt!
May 22, 2026
20m 19s
Männer, die auf Omnibusse starren … im Gespräch mit Michael Will, Präsident BayLDA
May 11, 2026
29m 53s
Social Links & Contact
Official channels & resources
Official Website
Login
RSS Feed
Login
| Date | Episode | Topics | Guests | Brands | Places | Keywords | Sponsor | Length | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6/22/26 | ![]() Die Anrede („Herr“ oder „Frau“) und der Grundsatz der Datenminimierung | Die Datenschutzbehörde Österreich (Bescheid vom 25.112.2025, Az. GZ 2025-0.950.759 / DSB-D124.1244/25) musste sich mit der Pflichtangabe der geschlechtsspezifischen Anrede – konkret „Herr“ oder „Frau“ – unter dem Aspekte der Datenminimierung (Artt. 5 Abs. 1 lit. c, 6 DSGVO) und des Datenschutzes durch Technikgestaltung und Voreinstellung befassen. Vielleichtnichts Neues, aber dennoch praxisrelevant – und vielleicht weiterhin kritikwürdig.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. Jetzt mit Startvorteil nutzen! ottosc.hm/dsgvo | — | ||||||
| 6/9/26 | ![]() Neues zum Data Act: Noch immer nicht Datenschutzrecht, aber relevant für den Datenschutz✨ | Data ActData Protection+3 | — | DSGVOTTDSG+3 | — | Data Actdata protection+5 | Verlag Dr. Otto SchmidtSTARTVORTEIL | 30m 54s | |
| 6/1/26 | ![]() 10 Jahre DSGVO: Fortschritt oder Hemmnis?✨ | DSGVOdata protection+3 | — | DSGVOTTDSG+1 | — | DSGVOdata protection+3 | Verlag Dr. Otto SchmidtSTARTVORTEIL | 46m 59s | |
| 5/22/26 | ![]() Videoüberwachung: Softwarebasierte Ausblendung genügt!✨ | VideoüberwachungRechtsprechung+3 | — | VG AnsbachBayLDA+1 | — | VideoüberwachungRechtsprechung+3 | — | 20m 19s | |
| 5/11/26 | ![]() Männer, die auf Omnibusse starren … im Gespräch mit Michael Will, Präsident BayLDA✨ | DSGVODatenschutz+3 | Michael Will | Bayerisches Landesamt für Datenschutz | — | DSGVODatenschutz+5 | Verlag Dr. Otto SchmidtSTARTVORTEIL | 29m 53s | |
| 4/24/26 | ![]() Kann auf den Auskunftsanspruch verzichtet werden – und wenn ja, wie?✨ | AuskunftsanspruchDSGVO+3 | — | DSGVOTTDSG+1 | — | AuskunftsanspruchDSGVO+6 | Verlag Dr. Otto SchmidtSTARTVORTEIL | 19m 48s | |
| 4/20/26 | ![]() Datenschutzvorfall: Ein Blick auf die 2. Welle danach…✨ | DatenschutzDSGVO+4 | — | Verlag Dr. Otto SchmidtLAG Hessen+2 | — | DatenschutzvorfallDSGVO+5 | — | 33m 12s | |
| 4/10/26 | ![]() Eigene Handlung des Anspruchstellers schließt DSGVO-Schadensersatz aus?!✨ | DSGVOSchadensersatz+3 | — | EuGHVerlag Dr. Otto Schmidt+1 | — | DSGVOSchadensersatz+6 | — | 36m 16s | |
| 4/1/26 | ![]() Verweigerung der Auskunft bei Rechtsmissbrauch zulässig!✨ | RechtsmissbrauchAuskunftsanspruch+3 | — | EuGHVerlag Dr. Otto Schmidt+1 | — | EuGHRechtsmissbrauch+3 | — | 30m 30s | |
| 3/27/26 | ![]() Wann genügen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zum Ausschluss von Schadensersatz?✨ | DSGVODatenschutz+3 | — | Beratermodul DatenschutzrechtVerlag Dr. Otto Schmidt+3 | — | DSGVOSchadensersatz+4 | — | 22m 17s | |
Want analysis for the episodes below?Free for Pro Submit a request, we'll have your selected episodes analyzed within an hour. Free, at no cost to you, for Pro users. | |||||||||
| 3/16/26 | ![]() Kein Schadensersatz bei E-Mail-Werbung✨ | E-Mail-Werbungimmaterieller Schaden+5 | — | BGHAz. VI ZR 109/23 | — | SchadensersatzE-Mail-Werbung+5 | Verlag Dr. Otto Schmidt4 Wochen gratis | 19m 55s | |
| 3/6/26 | ![]() Keine Löschung vor Auskunfterteilung! | Die Erfüllung der Informationspflicht des Verantwortlichen und mit ihr der Wegfall des Zwecks der Verarbeitung tritt frühestens ein, nachdem dem Auskunftsantragsteller die begehrten Informationen vollständig und innerhalb der maßgeblichen Frist zur Verfügung gestellt wurden – so das VG Düsseldorf in seinem Urteil vom 21.01.2026, 29 K 7470/24. Ist das richtig? Was bedeutet das für die Praxis? Diesen Fragen geht der Podcast nach. Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo | — | ||||||
| 3/3/26 | ![]() Was ist ein personenbezogenes Datum im Rahmen des Auskunftsanspruchs? | Nur personenbezogene Informationen sind Gegenstand des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO. Der BGH kommt in seinem Urteil vom 18.12.2025, I ZR 115/25, zu dem Ergebnis, dass das nur gegeben ist, wenn diese mit der Person so verknüpft sind, dass die Person auf der Grundlage der Information identifiziert ist oder (direkt oder indirekt) identifiziert werden kann. Ein neuer Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs? Kann das zutreffend sein?Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo | — | ||||||
| 2/19/26 | ![]() Hinweispflichten bei der zweckändernder Weiterverarbeitung: Reichweite des Art. 13 Abs. 3 DSGVO? | Nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO sind bei einer zweckändernden Weiterverarbeitung der Zweck und die maßgeblichen Informationen des Art. 13 Abs. 2 DSGVO mitzuteilen – so jedenfalls der Wortlaut des Gesetzes. Anderer Ansicht ist hingegen das VG Hannover, Urt. 05.06.2024, 10 A 4017/23. Danach sind auch Informationen nach Abs. 1 des Art. 13 DSGVO Pflicht und ein Fehlen des Hinweises nach Art. 13 Abs. 1 lit. d DSGVO führt dann zu einem negativen Ergebnis der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO (siehe hierzu auch den Podcast „Zweckändernde Weiterverarbeitung: Welche Relevanz hat Art. 6 Abs. 4 DSGVO“). Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo | — | ||||||
| 2/19/26 | ![]() Zweckändernde Weiterverarbeitung: Welche Relevanz hat Art. 6 Abs. 4 DSGVO | Art. 6 Abs. 4 DSGVO regelt die Rechtsgrundlage einer zweckändernden Weiterverarbeitung. So eine bisher weit verbreitete Rechtsansicht. Anderer Ansicht ist jedoch das VG Hannover, Urt. 05.06.2024, 10 A 4017/23. Danach ist sowohl die Prüfung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO auch eine (eigene) Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO erforderlich. Sollte diese die Interessenabwägung sein, so ist für diese der Hinweis nach Art. 13 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO Voraussetzung, obwohl Art. 13 DSGVO (Informationspflicht bei zweckändernder Weiterverarbeitung) nicht vorsieht.Eine dogmatische Klärung oder ein Missverständnis?Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo | — | ||||||
| 2/5/26 | ![]() Wie weit darf Hilfe durch generative KI gehen? | Der Einsatz generativer KI hält Einzug in die Arbeitswelt. Das Datenschutzrecht setzt Grenzen. Der AI Act fordert Transparenz – zumindest in bestimmten Konstellationen. Ist aber im Übrigen alles erlaubt? Der Podcast beleuchtet drei Entscheidungen, die dem Einsatz von KI Grenzen setzen, weil ein überwiegend durch KI erstellter Content per se nicht der Anforderungen genügt.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo | — | ||||||
| 1/26/26 | ![]() Haftung der Geschäftsleitung für Geldbußen gegen das Unternehmen | Der Podcast widmet sich der Haftung der Geschäftsleitung für Geldbußen, die gegen das Unternehmen verhängt worden sind. In der Praxis lassen sich immer wieder allerhand Mythen hören, warum ein solche „Durchreichen“ von Geldbußen durch das Unternehmen an die Geschäftsleitung nicht in Betracht kommt. Sind diese Mythen aber auch zutreffend?Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo | — | ||||||
| 1/19/26 | ![]() Datenschutz als Eskalationsgrundrecht?! | Braucht es das Opportunitätsprinzip - ähnlich der StPO - im datenschutzaufsichtlichen Beschwerdeverfahren? Carolin Loy, Bereichsleitung Digitalwirtschaft und Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz und Pressesprecherin beim Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, hat die Diskussion in einem LinkedIn-Post angeregt … Im Podcast beginnen wir sie! Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo | — | ||||||
| 1/8/26 | ![]() Lettershop-Verfahren und Joint Controllership: Entscheidung allein über Zweck nicht ausreichend | Der Frage, wann eine gemeinsame Entscheidung über Zweck und Mittel vorliegt und wie das sog. Lettershop-Verfahren einzuordnen ist, hat sich das VG Berlin in seinem Urteil vom 14.10.2025, VG 1 K 74/24. Über die konkrete Bewertung hinaus ist die Betonung der Eigenständigkeit der (Mit-)Entscheidung über das Mittel neben dem Zweck für die Praxis von Bedeutung und bringt Diskussion über Auslegung der Anforderungen an die Annahme einer Joint Controllership voran.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo | — | ||||||
| 11/26/25 | ![]() EuGH: E-Mail-Bestandskundenwerbung gelockert?! | Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 13. November 2025, Rs. C-654/23, Inteligo Media SA / ANSPDCP mit der Zulässigkeit der E-Mail-Werbung gegenüber Bestandskunden befasst. Die Grundlage für die Entscheidung ist Art. 13 der Datenschutzrichtline für elektronische Kommunikation 2002/58/EG, der in Deutschland in § 7 UWG umgesetzt wurde. Darüber hinaus nimmt der EuGH auch Stellung zum Verhältnis dieser Richtlinie zur DSGVO mit Blick auf die Frage der Rechtsgrundlage. Der Podcast setzt die Regelungen in ihren – auch historischen – Kontext, beleuchtet die Aussagen des EuGH und ordnet sie für die Praxis ein. Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo | — | ||||||
| 10/22/25 | ![]() AI & DSGVO: Zweckbestimmung und Zweckbindung – Unterschiedliches oder das Gleiche? | Sind Zweckbestimmung im Sinne des AI-Act und Zweckbindung im Sinne der DSGVO Unterschiedliches oder doch gleich. Diese Frage diskutiere ich mit Kristin Benedikt. Wir beleuchten die Bedeutung der Zweckbestimmung im AI-Act und wie sich diese auf die Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO auswirkt. In der Diskussion ergeben sich Leitlinien für die Praxis zum Zusammenspiel von AI-Act und DSGVO!Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster, topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul IT-Recht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/bmitr | — | ||||||
| 10/13/25 | ![]() Datenschutz und KI: Im Gespräch mit Marit Hansen zur Brücke zwischen Datenschutz und KI-Nutzung | „The Bridge Blueprint - Thesen zur einheitlichen Anwendung von Datenschutz- und KI-Regulierung beim KI-Einsatz“ in seiner Version wurde durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig Holstein und den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Version 0.9 veröffentlicht, um den Brückenschlag zwischen Datenschutz und KI-Nutzung zu erreichen. Es werden 5 Hauptthesen formuliert. Im Gespräche mit Marit Hansen, Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig Holstein, werden diese beleuchtet und besprochen.Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster, topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul IT-Recht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/bmitr | — | ||||||
| 9/12/25 | ![]() EuGH: Klarstellung zum Personenbezug von Informationen | Mit seinem Urteil vom 04.09.2025, Rs. C. 413/23 P, hat der EuGH einen Meilenstein zur Bestimmung des Personenbezugs im Datenschutzrecht gesetzt. Der EuGH erteilt dem absoluten bzw. objektiven Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs eine klare Absage. Es gilt damit der relative bzw. subjektive Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs. Der EuGH befasst sich anhand seiner Rechtsprechung seit 2016 mit Kriterien zur Bestimmung des Personenbezugs. Diese Ausführungen müssen jedoch unter vertiefter Berücksichtigung dieser Entscheidungen gelesen werden, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Darüber hinaus befasst sich der EuGH auch mit der Frage, ob die betroffenen Personen (dennoch) über potentielle Empfänger informiert werden müssen, auch wenn die Information für diese nicht personenbezogen ist. Der Podcast arbeitet die wesentlichen Aussagen des Urteils des EuGH vom 04.09.2025, Rs. C. 413/23 P, heraus, stellt sie in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung und wirft einen Blick auf die Auswirkungen für Auftragsverhältnisse (bspw. der Nutzung von Cloud Services), den Drittlandtransfer und die Bewertung des Einsatzes von KI. Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster,topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul IT-Recht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/bmitr | — | ||||||
| 9/1/25 | ![]() Deepfake einer Stimme: Persönlichkeitsrechtsverletzung und Datenschutzverstoß | In der Entscheidung des LG Berlin II vom 20.08.2025 (Urt. v. 20.08.2025, 2 O 202/24) ging es um eine mittels KI generierte Stimme, die einer bekannten Stimme zum Verwechseln ähnlich klang. Das Landgericht Berlin II befasste sich mit der Frage der Zulässigkeit, der fiktiven Lizenzgebühr und ob sich eine Berechtigung aufgrund der Nutzung einer KI-Software ergeben kann. Wenngleich die Entscheidung einen wohl nicht alltäglichen Sachverhalt betrifft, können die Kernaussagen von allgemeiner Relevanz sein – jedenfalls regt die Entscheidung zum Nachdenken an.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo | — | ||||||
| 8/22/25 | ![]() KI, Meta und Datenschutz: Interview mit Kristin Benedikt (2) | Hat das OLG Köln mit seinem Urteil vom 23.05.2025, 15 UKl 2/25, das KI Training durch Meta –abschließend – gestattet, welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die datenschutzrechtliche Bewertung des Trainings von KI oder sogar auf deren Nutzung – und wäre die Entscheidung anders ausgefallen, wenn ein Verwaltungsgericht entschieden hätte? Im Interview klärt Kristin Benedikt (Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg, von 2015-2020 Leitung des Bereichs Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, Mitglied des Vorstands der GDD Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. und des Instituts für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR)) diese Fragen auf und gibt einen weitreichenderen Blick auf die Auswirkungen der Entscheidung!Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo | — | ||||||
Showing 25 of 220
Sponsor Intelligence
Sign in to see which brands sponsor this podcast, their ad offers, and promo codes.

























